Sie wollen Ihre Arbeit kündigen? Dann sollten Sie sich zuvor gründlich mit dem Thema auseinandersetzen. Hier erhalten Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick. Sie erfahren zum Beispiel, worauf Sie bei einer Kündigung achten sollten und welche Konsequenzen die Eigenkündigung haben kann.

Nur auf Papier und unterschrieben gilt die Kündigung

Die Würfel sind gefallen: Sie haben sich entschieden, Ihre Arbeit zu kündigen. Vielleicht haben Sie lange mit sich gerungen. Vielleicht ist Ihnen die Entscheidung auch leichtgefallen, weil beispielsweise ein attraktiver neuer Job auf Sie wartet. Gründe für eine Kündigung gibt es viele. In jedem Fall sollten Sie einige Dinge beachten, damit Ihr Abschied vom alten Arbeitgeber reibungslos erfolgt und Sie nicht in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Um rechtskräftig zu kündigen, sollten Sie zunächst ein Kündigungsschreiben verfassen. Denn: Eine Kündigung muss immer schriftlich auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Per E-Mail oder Fax zu kündigen, ist rechtlich ebenso unwirksam wie ein aufgebracht gerufenes „Ich kündige“.

Beachten Sie die Kündigungsfrist

Wann können Sie die Kündigung abgeben? Beachten Sie bei einer ordentlichen Kündigung unbedingt die Einhaltung der Kündigungsfrist. Normalerweise haben Sie vier Wochen Zeit zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Sicherheitshalber sollten Sie aber in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, welche Frist für Sie gilt.

Anders verhält es sich, wenn Sie in der Probezeit Ihren neuen Job kündigen möchten. Während dieser Orientierungsphase bei einem neuen Arbeitgeber gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Das bedeutet: Sowohl Sie als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen beenden.

In jedem Fall aber gilt: Sie müssen auch nach der Kündigung noch arbeiten gehen. Machen Sie Ihren Job weiter, auch wenn Sie sich innerlich bereits verabschiedet haben. Wenn Sie direkt nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit erscheinen, kann das Unternehmen von Ihnen Schadenersatz verlangen.

Das gehört ins Kündigungsschreiben

Wie schreibt man eine Kündigung der Arbeit? Formulieren Sie sachlich und eindeutig. Verzichten Sie auf Konjunktive und ausschmückende Worte, wenn Sie Ihren Job kündigen. Falls Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten hatten und mit Wehmut gehen, können Sie kurz erklären, weshalb Sie sich zu dem Schritt entschieden haben, und sich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Generell brauchen Sie den Grund für Ihre Kündigung aber nicht zu nennen. Falls sie kündigen, weil Sie im Job unglücklich sind, formulieren Sie neutral. Genauso, wie Sie am Arbeitsplatz weiterhin die Form wahren sollten, sollten Sie auch im Kündigungsschreiben keinesfalls wehklagen oder lamentieren.

Es ist aber wichtig, dass Ihr Schreiben formal korrekt ist – vor allem für den (seltenen) Fall, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptieren will und der Fall vor dem Arbeitsgericht landet. Wenn Sie diese Formvorschriften einhalten, sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Ihr vollständiger Name und Anschrift sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers stehen im Briefkopf.
  • Das korrekte Datum ist angegeben.
  • In einer Betreffzeile steht das Wort „Kündigung“, zudem Ihre Personalnummer, vielleicht auch das Datum, an dem der Arbeitsvertrag enden soll.
  • Der richtige Adressat ist angegeben: Richten Sie das Kündigungsschreiben direkt an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
  • Das Schreiben ist korrekt unterzeichnet. Unterschreiben Sie handschriftlich und mit vollem Namen. Erst so wird die Kündigung rechtskräftig.

Zustellung der Kündigung: Am besten persönlich

Damit die Kündigung wirksam ist und die Kündigungsfrist entsprechend berechnet werden kann, ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung entscheidend. Damit Sie sich sicher sein können, dass Ihr Schreiben ankommt, empfiehlt es sich, die Kündigung am besten persönlich zu übergeben. Sie können Sie Ihrem Vorgesetzter überreichen – oder auch jedem anderen, der in Ihrem Unternehmen dazu berechtigt ist, Post anzunehmen. Falls möglich, lassen Sie sich den Eingang Ihres Schreibens bestätigen, so haben Sie im Streitfall den Beweis für die Zustellung der Kündigung schwarz auf weiß.

Ist niemand vor Ort, der Ihre Kündigung entgegennehmen kann, können Sie diese auch in den Briefkasten einwerfen. Tun Sie dies – ebenfalls aus Beweisgründen – möglichst vor Zeugen, die den Inhalt des Schreibens zuvor gelesen haben.

Entscheiden Sie sich hingegen, Ihre Kündigung per Post zu schicken, können daraus Probleme resultieren. Sie können nicht sicher sein, ob und wann das Schreiben bei Ihrem Arbeitgeber ankommt. Selbst wenn Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, kann es schwierig werden. Trifft der Postbote den Empfänger nicht an, gilt der Zugang des Kündigungsschreibens nicht als erfolgt, wenn lediglich der Rückschein eingeworfen wurde. Denn so gelangt nur der Rückschein, nicht aber das Kündigungsschreiben selbst zum Empfänger. Holt dieser das Einschreiben nicht von der Post ab, ist die Kündigung ebenfalls nicht wirksam zugegangen.

Ordentliche Kündigung: Musterschreiben

Hier eine Vorlage für eine Kündigung der Arbeit:

Arbeitnehmer XY
Adresse

Ort, Datum

 

Arbeitgeber XY
Personalabteilung, z. Hd. Frau Schmidt
Adresse

 

Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnummer: 987 654 321

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit kündige ich meinen am 01.10.2012 mit Arbeitgeber XY geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 01.06.2018.

Für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanke ich mich herzlich. Ich habe in diesem Unternehmen viel gelernt und möchte mich für Ihre stete Unterstützung und Kollegialität bedanken. Aus persönlichen Gründen habe ich mich dazu entschieden, einen anderen beruflichen Weg einzuschlagen.

Ihnen und dem Unternehmen wünsche ich von Herzen alles Gute. Zudem bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer XY (handschriftliche Unterschrift)

Sonderfall: Die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung einreichen, die auch als außerordentliche Kündigung bekannt ist. Diese ist, wie der Name sagt, eine Kündigung, bei der die offizielle Frist nicht eingehalten wird. Um fristlos zu kündigen, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Oft folgt ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Die fristlose Kündigung durch einen Arbeitnehmer wegen einem neuen Job ist beispielsweise in der Regel nicht rechtens und kann zu einem Zerwürfnis mit dem alten Arbeitgeber führen.

Prüfen Sie daher zunächst, ob Sie die außerordentliche Kündigung nicht umgehen können, indem Sie zum Beispiel unter Einhaltung der Frist kündigen, durch Resturlaub und Überstundenabbau aber trotzdem mit sofortiger Wirkung nicht mehr zur Arbeit erscheinen zu brauchen.

Gründe für eine fristlose Kündigung können sein:

  • mehrfach unpünktliche oder ausbleibende Bezahlung
  • sexuelle Belästigung
  • tätlicher Angriff
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz
  • dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • unwiederbringlicher Verlust des Vertrauens zum Arbeitgeber
  • grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers
  • der Arbeitgeber verlangt von Ihnen eine Straftat

Diese Gründe reichen jedoch nicht in jedem Fall aus, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen. In der Regel prüft ein Gericht den Einzelfall und entscheidet dann, ob die außerordentliche Kündigung gilt. Daher sollten Sie sich mit einem Anwalt beraten, bevor Sie ein entsprechendes Schreiben einreichen. Zudem ist es wichtig, dass Sie Beweise sammeln, um vor Gericht bestehen zu können. Dies können zum Beispiel Dokumente, Gesprächsprotokolle oder Zeugenaussagen sein, die Ihren Kündigungsgrund belegen.

Trotz ihres Namens „fristlose Kündigung“ gilt auch für diese eine Frist. Demnach muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bemerken der Missstände bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.

Je nachdem, aus welchem Grund Sie kündigen, kann es auch sein, dass Sie Ihrer fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausschicken müssen. Bleibt beispielsweise der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug, müssen Sie ihn zunächst abmahnen und eine Frist setzen, in der er Ihnen Ihr Gehalt überweisen soll. Erst, wenn diese verstrichen ist und Sie immer noch keinen Lohn bekommen haben, ist Ihre außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Anders verhält es sich, wenn Sie am Arbeitsplatz Opfer von Gewalt oder schwerer sexueller Belästigung geworden sind. Dann brauchen Sie nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

Außerordentliche Kündigung: Musterschreiben

Der Hauptunterschied zur ordentlichen Kündigung ist beim Verfassen der fristlosen Kündigung der, dass Sie den Grund angeben müssen, aus dem Sie kündigen. Hier ein Muster:

Arbeitnehmer XY
Adresse

Ort, Datum

Arbeitgeber XY
Personalabteilung, z. Hd. Frau Schmidt
Adresse

Betreff: Fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnummer: 987 654 321

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit kündige ich meinen am 01.10.2012 mit Arbeitgeber XY geschlossenen Arbeitsvertrag fristlos zum 01.06.2018.

Die Erfüllung meiner aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden Pflichten muss ich aufgrund (Kündigungsgrund nennen) mit sofortiger Wirkung einstellen.

Ich bitte um die umgehende Auszahlung meiner noch ausstehenden Überstunden und des Resturlaubes sowie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer XY (handschriftliche Unterschrift)

Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung: Wann gilt die Sperrfrist – und wann nicht

Falls Sie gekündigt haben, weil Sie im Anschluss eine neue Arbeitsstelle antreten, bleibt Ihnen der Gang zur Bundesagentur für Arbeit erspart. Alle, die ohne neuen Job kündigen, sollten sich dort so schnell wie möglich als arbeitssuchend melden. Bei einer Eigenkündigung wird Arbeitslosengeld (ALG 1) allerdings in der Regel erst nach einer Pause von zwölf Wochen bezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen. In folgenden Fällen wird keine Sperrzeit verhängt:

  • Sie haben aus einem schwerwiegenden Grund gekündigt und können dies der Agentur für Arbeit gegenüber nachweisen. Entsprechend kann es auch bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld geben.
  • Sie konnten den Job aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht weiter ausüben.
  • Sie haben gekündigt, weil Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen. Hier können Sie sich auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12. Dezember 2017 berufen.
  • Der Arbeitsvertrag für die Ihnen in Aussicht gestellte neue Stelle, für die Sie Ihren bisherigen Job aufgegeben haben, kommt doch nicht zustande.

Sie haben gekündigt oder spielen mit dem Gedanken? Hier finden Sie einen neuen Job: Zur Jobsuche

 


Robert Half steht Ihnen auf der Suche nach Ihrem neuen Traumjob als renommierte Personalvermittlung in München mit umfassender Expertise zur Seite. Erklimmen Sie die Karriereleiter – wir begleiten Sie bei der Vermittlung in Ihre neue Anstellung, durch den gesamten Bewerbungsprozess und gern darüber hinaus.

Wir sind natürlich kein Personaldienstleister mit nur einem Standort: Ebenso sind wir als Personalvermittlung in Stuttgart, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Bonn und in vielen weiteren deutschen Niederlassungen tätig. Bewerber beraten wir persönlich, individuell und kostenfrei.