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  Auf dieser Website finden Sie Informationen sowohl zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wie auch des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Informationen zum Hinweisgebersystem bei Robert Half

Informationen betreffend den Hinweisgeberschutz bei Robert Half

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zum Schutz von Personen, die mögliches Fehlverhalten oder beobachtete, etwaige Verstöße, betreffend das Unternehmen, melden. Zudem gibt es verbindliche, einheitliche Standards vor, wie Hinweisgebern die Meldung von Missständen ermöglicht werden muss und wie diese anschließend, etwa vor Benachteiligung, zu schützen sind. Integres Verhalten ist seit der Gründung von Robert Half vor mehr als sieben Jahrzehnten ein zentraler Unternehmenswert. Er ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für unsere Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur. Hierauf fußt auch unser Grundsatz „Ethics first“, der seit 1948 zu unseren Grundwerten gehört. Schon deshalb ist es Robert Half ein besonderes Anliegen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen zu handeln, etwaige Verstöße zu verhindern oder unverzüglich abzustellen und Hinweisgebern das nötige Gefühl der Sicherheit zukommen zu lassen, ihre Meldung ohne Bedenken von Schikanierung oder Benachteiligung, vornehmen zu dürfen. Nicht zuletzt deshalb hat Robert Half seine Whistleblowing-Richtlinie so gestaltet, dass Sie Ihre Bedenken über Fehlverhalten oder Missstände innerhalb des Unternehmens ohne Angst vor Schikanierung, Diskriminierung, Benachteiligung oder Entlassung äußern können. Außerdem sollen Sie ermutigt und in die Lage versetzt werden, schwerwiegende Bedenken zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu äußern, damit sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß untersucht werden können. Sollten Sie substantielle Bedenken oder Kenntnis dahingehend haben, dass es im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Robert Half zu Fehlverhalten oder Verstößen kommt, bitten wir Sie, uns dies unter einer der folgenden Möglichkeiten mitzuteilen: Link zum Online-Beschwerde-Verfahren: Hier klicken Telefonnummer zur Beschwerde-Hotline: +49-800-183-0550 Hier können Sie die Whistleblowing-Richtlinie von Robert Half einsehen: Whistleblowing-Richtlinie

Information zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht bei Robert Half

Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Menschenrechts- und Umweltschutzpflichten. Es orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und gilt für die gesamte Wertschöpfungskette der betroffenen Unternehmen. Integres Verhalten ist seit der Gründung von Robert Half vor mehr als sieben Jahrzehnten ein zentraler Wert. Er ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für unsere Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur. Hierauf fußt auch unser Grundsatz „Ethics first“, der seit 1948 zu unseren Grundwerten gehört. Schon deshalb ist es Robert Half ein besonderes Anliegen Nachhaltigkeit in den Lieferketten zu leben und Risiken für Menschenrechte sowie die Umwelt zu minimieren und auszuschließen.  Grundsatzerklärung 2024 gem. §6 Abs. 2 LkSG Externer Jahresbericht 2024 gem. § 10 LkSG
Wir bei Robert Half sind der Ansicht, dass alle Menschen ein Recht auf grundlegende Menschenrechte, Freiheitsrechte und Behandlungsstandards haben. Unsere globale Richtlinie zu den Menschenrechten definiert unsere Haltung gegen jegliche Form von Menschenhandel, Sklaverei, Kinderarbeit, Belästigung oder Diskriminierung.
Wir führen unsere Geschäftstätigkeit so aus, dass die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert, grüne Standards eingehalten und das Umweltbewusstsein gefördert werden. Robert Half hat ein Verfahren zur Überprüfung von Berichten über Verstöße gegen seine Richtlinien oder andere Anschuldigungen von Fehlverhalten eingeführt. Jeder, einschließlich Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Kunden, Auftragnehmer, Bewerber und Verkäufer, kann Menschenrechtsbelange oder Anschuldigungen von Richtlinienverstößen oder Fehlverhalten über verschiedene Kanäle melden, wie in der globalen Corporate Compliance and Ethics Hotline Policy von Robert Half beschrieben (zu finden auf der Corporate Governance-Webseite von roberthalf.com). Sollten Sie substantielle Bedenken oder Kenntnis dahingehend haben, dass es in der Lieferkette von Robert Half Deutschland zu Risiken oder Verstößen für bzw. gegen das Lieferkettengesetz, die Menschenrechte oder den Umweltschutz kommt, bitten wir Sie, uns dies unter einer der folgenden Möglichkeiten mitzuteilen:
Link zum Online-Beschwerde-Verfahren: Hier klicken Telefonnummer zur Beschwerde-Hotline: +49-800-183-0550 Hier können Sie die Verfahrensordnung des Robert Half Beschwerdeverfahrens einsehen: Beschwerdeverfahrensordnung
Bei Fragen zur Umsetzung oder Implementierung des Deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz bei Robert Half können Sie sich gerne unter lksg@roberthalf.net melden.