Sie haben die Zusage für eine neue Stelle – aber auch ein ungutes Gefühl dabei? Ignorieren Sie Ihren Instinkt nicht. Ihr Bauchgefühl sagt Ihnen, ob Sie das Jobangebot besser ablehnen sollten. Welche Anzeichen für eine Absage sprechen, lesen Sie hier.
Ein Jobangebot ablehnen:
- Jede Jobabsage ist individuell
- Absagegrund 1: Der Bewerbungsprozess wirkt unprofessionell
- Absagegrund 2: Das Image des Arbeitgebers überzeugt nicht
- Absagegrund 3: Die Chemie zwischen Ihnen und dem Unternehmen stimmt nicht
- Absagegrund 4: Mangelnde Perspektiven für Ihre Karriere
- Absagegrund 5: Die Aufgaben weichen von der Stellenanzeige ab
- Absagegrund 6: Das Gehalt stimmt nicht
- Mit Fingerspitzengefühl: Internes Jobangebot absagen
- Job absagen nach Zusage: Geht das noch?
- Stellenangebot absagen: Welcher Weg ist der beste?
Jede Jobabsage ist individuell
Eine angebotene Stelle abzulehnen, wäre vor einigen Jahren noch eher ungewöhnlich gewesen. Heute kommt es aufgrund des Fachkräftemangels öfter dazu und Unternehmen gehen mehr als früher auf Bewerbende zu. Diese können sich dann häufig zwischen mehreren freien Stellen entscheiden. Viele Bewerbende fragen sich jedoch: Wann und wie sage ich ein Jobangebot am besten ab?
Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Schließlich ist mit einem beruflichen Wechsel auch die persönliche Lebens- und Karriereplanung verbunden. Und so gibt es sehr unterschiedliche und viele nachvollziehbare Gründe, eine angebotene Stelle nicht anzunehmen. Einige dieser Gründe beschreiben wir hier und zeigen, wie Sie jeweils gegenüber dem Unternehmen auftreten sollten.
Absagegrund 1: Der Bewerbungsprozess wirkt unprofessionell
Egal ob vor, während oder nach einem Vorstellungsgespräch: Zieht sich die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Unternehmen unnötig in die Länge, ist das unprofessionell – und unter Umständen ein erstes Warnsignal.
Denn das anfängliche Verhalten Ihres potenziell neuen Arbeitgebers spiegelt sich meist im späteren Joballtag wider. Deshalb ist es beispielsweise ein schlechtes Zeichen, wenn sich das Unternehmen nicht die Zeit nimmt, sich um Ihre Anliegen zu kümmern – egal, ob es dabei um die Anfahrtsbeschreibung zum Vorstellungstermin geht oder die Zusendung Ihres Arbeitsvertrags.
Auch negativ: Es wirkt auf Sie im Vorstellungsgespräch so, als hätte der Arbeitgeber Ihren Lebenslauf zum ersten Mal in der Hand. Und wird der Termin immer wieder verschoben oder abgesagt, ist das nicht bloß ärgerlich. Es ist ebenso ein eindeutiger Hinweis auf mangelnde Zuverlässigkeit. Denken Sie dann noch einmal darüber nach, ob Sie bei diesem Arbeitgeber unterschreiben möchten oder den Job besser absagen.
Absagegrund 2: Das Image des Arbeitgebers überzeugt nicht
Bevor Sie sich für einen neuen Arbeitgeber entscheiden, sollten Sie sich ausführlich über ihn erkundigen. Mit einer Recherche im Internet und in Ihrem persönlichen Netzwerk können Sie beispielsweise herausfinden, wie der potenzielle neue Arbeitgeber finanziell dasteht und wie im Allgemeinen über die Firma berichtet wird. Diese Informationen sollten Sie einbeziehen, wenn Sie überlegen, ob Sie das Jobangebot annehmen sollen oder nicht.
Merken Sie sehr früh, dass Sie bei diesem Arbeitgeber eigentlich nicht anfangen möchten, ist es auch legitim, das Vorstellungsgespräch abzusagen.
Absagegrund 3: Die Chemie zwischen Ihnen und dem Unternehmen stimmt nicht
Im Vorstellungsgespräch ist es wie beim ersten Date: Der Funke springt über – oder nicht. Stimmt die Chemie schon im Bewerbungsgespräch nicht, ist das keine gute Basis für eine glückliche Zukunft. Dann sollten Sie den Job nach dem Vorstellungsgespräch absagen. Nur wer das Gefühl hat, nicht nur fachlich, sondern auch mit seiner Persönlichkeit und seinen Wertvorstellungen ins Unternehmen zu passen, wird später seine beste Leistung bringen.
Dabei geht es nicht nur um Sympathien gegenüber den neuen Führungskräften oder dem neuen Team. Es sollten darüber hinaus die Anforderungen und Ziele beider Seiten übereinstimmen. Ihnen ist es wichtig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen? Dann müssen Sie sicher sein, dass Ihr neuer Job das ermöglicht. Sie sind Fan geregelter Arbeitszeiten? Dann nehmen Sie kein Jobangebot an, das von Ihnen Flexibilität verlangt.
Sprechen Sie an, was Ihnen wichtig ist, und achten Sie darauf, wie Ihr Gegenüber auf Ihre Fragen reagiert. Nickt Ihr*e Gesprächspartner*in Ihre Anfragen nur lächelnd ab oder erhalten Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen ausführlich zu besprechen? Meist merken Sie recht schnell, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem neuen Arbeitgeber stimmt.
Hören Sie nicht nur auf das, was Ihr Kopf sagt, sondern auch auf Ihr Bauchgefühl. Es weiß meist mehr über uns, als wir ihm zutrauen. Und wenn der Kopf oder der Bauch – oder sogar beide – zur Absage tendieren, ist es besser, das Vertragsangebot abzulehnen, auch wenn das Gehalt noch so sehr lockt.
Absagegrund 4: Mangelnde Perspektive für Ihre Karriere
Natürlich muss nicht jeder Jobwechsel ein direkter Aufstieg sein. Allerdings sollte er Ihnen schon eine gewisse Perspektive bieten. Fehlende Karrierechancen sind übrigens der häufigste Kündigungsgrund für Arbeitnehmer*innen.
Doch denken Sie daran: Auch wenn es auf lange Sicht gesehen vielleicht nicht Ihre Traumstelle ist, können Sie damit Ihre Fähigkeiten erweitern, neue Kenntnisse über die Branche erwerben oder Ihr Auftreten in Meetings stärken. Auch Kontakte, die Sie im Unternehmen knüpfen, können später einmal nützlich werden.
Erweckt der neue Job allerdings den Eindruck einer Sackgasse, dann ist er das wahrscheinlich auch. Bevor Sie das Jobangebot absagen oder zusagen, denken Sie deshalb in Ruhe darüber nach, wohin Sie die neue Stelle in einem Jahr, in drei oder fünf Jahren führt.
Absagegrund 5: Die Aufgaben weichen von der Stellenanzeige ab
In der Stellenausschreibung war von selbstständigem Arbeiten oder dem Einbringen eigener Ideen die Rede. Kaum sitzen Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz, ist davon allerdings nichts mehr zu spüren. Das kann sehr frustrierend sein. Wer sich als Projektmanager*in beworben hat, möchte ein Projekt steuern und nicht nur anderen zuarbeiten.
Sie sollten nicht den Eindruck haben, unterfordert oder gar ausgenutzt zu werden. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, können Sie sich bereits im Vorstellungsgespräch den konkreten Arbeitsalltag beschreiben lassen.
Und fragen Sie währenddessen auch nach, wie Ihre Talente und Stärken gefördert werden. Wenn die Antworten Sie nicht überzeugen, sollten Sie den Job lieber absagen und sich weiter umschauen.
Falls Sie die Stelle bereits angetreten haben und nach ein paar Wochen feststellen, dass die Aufgaben ganz andere sind als in der Anzeige beschrieben, sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten suchen. Ändert sich innerhalb einer bestimmten Frist nichts, kündigen Sie besser noch während der Probezeit oder prüfen Möglichkeiten für einen internen Wechsel.
Absagegrund 6: Das Gehalt stimmt nicht
Früher oder später geht es bei jeder Bewerbung um die Bedingungen, die mit der Stelle verknüpft sind. Ein wichtiger Punkt hierbei ist natürlich das Gehalt. Liegt es klar unterhalb Ihrer Vorstellungen oder dem Angebot eines anderen Unternehmens, mag das den Ausschlag für eine Absage geben. Das sollten Sie dann auch so formulieren.
Nennen Sie stattdessen andere Gründe, könnten Sie bei entsprechenden Nachfragen oder angebotenen Nachbesserungen in Erklärungsnot geraten. Außerdem wird dem Unternehmen durch die gehaltsbedingte Jobabsage deutlich, dass es vielleicht etwas an seinen Verdienstmöglichkeiten ändern sollte.
Tipp: Welches Gehalt Sie im Finanz-, IT- und kaufmännisch Bereich erwarten können, erfahren Sie in unserer Gehaltsübersicht.
Bevor Sie ein Jobangebot wegen eines zu geringen Gehalts absagen, sollten Sie erfragen, ob es geldwerte Alternativen dazu gibt. Welchen Anspruch auf Urlaub haben Sie zum Beispiel? Auch Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Boni oder Fortbildungen können Sie mit in die Verhandlung einbringen.
Mit Fingerspitzengefühl: Internes Jobangebot absagen
Ihr bisheriges Unternehmen bietet Ihnen eine neue Aufgabe mit mehr Verantwortung und Gehalt an, die Sie aber gar nicht interessiert? Wollen Sie dieses interne Jobangebot ablehnen, kann das heikel sein: Immerhin demonstriert Ihnen Ihre Firma mit dieser Offerte Wertschätzung und Vertrauen in Ihre Fähigkeiten. Dieses Vertrauen könnten Sie mit einer Absage enttäuschen. Trotzdem sollten Sie sich nicht auf das Angebot einlassen, wenn diese neue Position beispielsweise nicht zu Ihren persönlichen Plänen passt.
Dennoch ist hierbei unter Umständen Fingerspitzengefühl gefragt. Schließlich könnte es sein, dass sich jemand mit Personalverantwortung von Ihrer Entscheidung vor den Kopf gestoßen fühlt und Sie womöglich aus Trotz von künftigen internen Beförderungen ausschließt. Aber auch wenn diese Gefahr nicht besteht: Suchen Sie in jedem Fall das persönliche Gespräch mit der zuständigen Führungskraft!
Sie sollten das interne Jobangebot unbedingt mit Dank ablehnen, wenn es für sie nicht infrage kommt. Schließlich zeigt das offenkundige Interesse an Ihrer Person, wie wichtig Sie Ihrem Unternehmen sind. Legen Sie dar, warum Sie ablehnen. Konzentrieren Sie sich hierbei auf die wichtigsten Gründe. Erklären Sie, dass Ihnen die Entscheidung schwergefallen ist, Sie aber weiter fest zum Unternehmen stehen.
Übrigens: Sollten Sie sich intern für eine andere als die angebotene Stelle interessieren, dann wäre jetzt eine gute Gelegenheit, entsprechende Vorschläge zu machen. Möglicherweise lässt sich so eine für beide Seiten vorteilhafte Alternative finden.
Job absagen nach Zusage: Geht das noch?
Ein weiterer spezieller Fall: Sie möchten ein Stellenangebot absagen, obwohl Sie sich schon mit dem neuen Arbeitgeber einig waren. Das kann passieren, wenn mehrere Bewerbungen zeitgleich erfolgreich waren und Sie sich bis zu Ihrer endgültigen Entscheidung möglichst viele Optionen offen gehalten haben. Das ist für die betreffenden Unternehmen nicht sehr vorteilhaft, daher sollten Sie einen bereits zugesagten Job möglichst mit diplomatischem Geschick absagen.
Gehen Sie grundsätzlich so vor, wie oben unter „Internes Jobangebot ablehnen” beschrieben. Das heißt: Bleiben Sie professionell, freundlich und sachlich im Ton, erklären Sie Ihre Motive, und bitten Sie um Verständnis für Ihre Entscheidung. Dies ist wichtig, um bei dem jeweiligen Arbeitgeber in guter Erinnerung zu bleiben: Womöglich kommt er später für eine weitere Bewerbung infrage.
Allein deshalb sollten Sie die Stelle unbedingt persönlich absagen und sich nicht davor drücken. Schließlich geht es auch um Ihren guten Ruf in der Branche. Der ist schnell ruiniert, wenn Sie sich einfach kommentarlos aus der Affäre ziehen wollen. Denn damit erweisen Sie sich als unsouverän und das könnte sich herumsprechen.
Stellenangebot absagen: Welcher Weg ist der beste?
Die Würfel sind gefallen: Sie haben sich entschieden, den Job abzulehnen. Wie gehen Sie nun am besten vor? Zunächst einmal sollten Sie so schnell wie möglich absagen – schon aus Höflichkeit gegenüber der Personalabteilung, die die vakante Stelle jetzt anders besetzen muss.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um das Jobangebot stilvoll abzulehnen:
- per Telefon
- per Brief
- per E-Mail
Mittlerweile sind Arbeitgeber es gewohnt, auf jedem der genannten Wege zu kommunizieren. Welcher der beste ist, lässt sich also pauschal nicht sagen. Es sei denn, das Unternehmen hat Ihnen zur Art des bevorzugten Austausches konkrete Hinweise gegeben. Egal auf welchem Wege, bedanken Sie sich in jedem Fall für die Chance, die Ihnen das Unternehmen gegeben hat. Nennen Sie dann den Grund für Ihre Absage. Teilen Sie mit, dass Sie Ihre getroffene Entscheidung nach reiflicher Überlegung für die beste Wahl halten und bitten Sie um Verständnis.
Ein Telefonat ist meist am unkompliziertesten und kostet weniger Zeit. Außerdem können Sie sich im persönlichen Gespräch sicher sein, dass Ihre Jobabsage den*die richtige*n Adressat*in erreicht. Allerdings erfordert ein Anruf von Ihnen das Selbstbewusstsein, offen mit der Situation umzugehen und sich zu erklären. Rechnen Sie damit, dass Ihr Gegenüber über Ihre Entscheidung enttäuscht sein wird und Fragen dazu hat.
Möchten Sie das Stellenangebot per E-Mail oder per Brief absagen, dann fassen Sie sich möglichst kurz. Mehr als fünf Sätze überschaubarer Länge brauchen es nicht zu sein. Denken Sie daran, dass Ihre Nachricht die wichtigsten formalen Angaben zu Ihnen, dem Unternehmen und der Stelle enthält (Adresse, Anrede, Betreff u. ä.).
Und dann können Sie sich in Ruhe weiter nach einem passenden Job umsehen. Oder Sie lassen sich von spezialisierten Personalberater*innen unterstützen. Laden Sie dafür einfach Ihren Lebenslauf hoch und wir melden uns bei Ihnen.
Bildquelle: © Andy Tootell - Unsplash.com
Als Personaldienstleister haben wir uns die Aufgabe gestellt, Sie bei Ihrer Jobsuche eingehend zu unterstützen. Unsere Expertise umfasst nicht nur Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Job, sondern auch Beratungen zu allen Stationen des Bewerbungsprozesses und darüber hinaus.
Dafür stehen wir Ihnen in ganz Deutschland zur Verfügung; unter anderem finden Sie unsere Personalvermittlung in Stuttgart, München und an weiteren Standorten. Als Bewerber können Sie von uns eine persönliche, kostenfreie und individuelle Betreuung erwarten.