Soll ich oder soll ich nicht? Die Frage nach einem Zwischenzeugnis verunsichert viele Arbeitnehmer. Patrick Pieles, Vice President Full Time Contract Talent für Deutschland und die Schweiz bei Robert Half, erklärt, wie man richtig nach einer Zwischenbeurteilung fragt.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern:

Leider wahr: Zwischenzeugnis erregt oft Verdacht

„Sie wollen ein Zwischenzeugnis anfordern? Warum das denn?“ Mit dieser Frage müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihren Vorgesetzten darum bitten.

Sogar wenn er die Frage nicht offen ausspricht, werden bei ihm innerlich vermutlich ein paar Alarmglocken schrillen. Denn – so eine verbreitete Meinung – wer um diese Form einer Beurteilung bittet, der sucht den Absprung zu einem anderen Unternehmen.

Und tatsächlich kann das einer der Gründe für ein Zwischenzeugnis sein. Muss es aber nicht. Es gibt nämlich noch viele andere Anlässedafür.

Wann dürfen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen?

Eins vorweg: Es gibt kein generelles gesetzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis! Sie können es – anders als beim Arbeitszeugnis – somit nicht erzwingen.

Trotzdem: Führen Sie ein „berechtigtes Interesse“ ins Feld, können Sie einen Anspruch darauf geltend machen. Einige Beispiele:

  • Ein neuer Chef kommt: Wechselt in Ihrer Abteilung die Führungskraft, dann dürfen Sie ein Zwischenzeugnis anfordern. Warum? Weil Sie nicht wissen, ob Sie mit Ihrem neuen Vorgesetzten so gut klarkommen wie mit seinem Vorgänger. Dessen positive Beurteilung Ihrer Arbeitskraft in der Vergangenheit könnte sein Nachfolger womöglich unter den Tischen fallen lassen. Die Erfolge der vergangenen Jahre wären dann verloren.
  • Ein interner Jobwechsel steht an: Auch dann haben Sie auf ein Zwischenzeugnis Anspruch – vor allem, wenn Sie neue Aufgaben übernehmen müssen. Denn läuft es damit nicht so reibungslos wie geplant, haben Sie immerhin für die Zeit vor der Versetzung eine angemessene Einschätzung in der Hinterhand. Und: Ohne gute Gründe kann Ihr neuer Abteilungsleiter im Arbeitszeugnis nicht vom Urteil im Zwischenzeugnis abweichen.
  • Sie werden befördert: In diesem Fall sollten Sie sich ebenfalls Ihre bisherigen Leistungen bescheinigen lassen. Gerade wenn Ihre neue Position viele andere Aufgaben beinhaltet, haben Sie mit dem Zwischenzeugnis einen schönen Nachweis über Ihre Erfahrungen.
  • Sie möchten sich weiterbilden: Eine berufliche Weiterbildung ist immer eine gute Idee – und auch Anlass, um ein Zwischenzeugnis anzufordern. Das nämlich müssen Sie bei manchen Fortbildungsstätten vorlegen.
  • Sie nehmen eine vorübergehende Auszeit: Nutzen Sie beispielsweise Elternzeit oder ein Sabbatical, dann versetzen Sie sich und Ihren Job in einen Pausemodus und kehren danach zurück. Das jedenfalls ist oft der Plan. Doch nicht immer bleibt es dabei. Weil die Weiterbeschäftigung nach Ihrer Auszeit nicht immer gesichert ist oder weil Sie in eine andere Position zurückkehren, sollten Sie rechtzeitig ein Zwischenzeugnis anfordern.
  • Es gab lange keine Beurteilung: Sie stehen bereits mehrere Jahre bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot, haben aber nie ein Zwischenzeugnis bekommen? Dann haben Sie darauf einen Anspruch, denn sonst lässt sich über einen längeren Zeitraum kein inhaltlich korrektes Arbeitszeugnis erstellen.
  • Der Übergang des Betriebs ist angekündigt: Mit einem Betriebsübergang wechselt oft auch die zuständige Personalabteilung. Ob diese Ihre früheren Leistungen sachgerecht beurteilen kann, darf bezweifelt werden. Deshalb dürfen Sie unter diesen Umständen ein Zwischenzeugnis anfordern.
  • Sie wechseln den Arbeitgeber: Möchten Sie tatsächlich den Job wechseln, können Sie für die Bewerbung ein Zwischenzeugnis anfragen. Ist Ihnen dies zu heikel, können Sie auch Referenzen angeben.

Zwischenzeugnis anfordern zum richtigen Zeitpunkt

Nun ist zwar klar, unter welchen Umständen Sie ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber beantragen können. Aber es kommt auch auf den passenden Moment dafür an.

Sie sollten sich deshalb ganz genau überlegen, wann und wie Sie das Zwischenzeugnis anfordern. Am besten Sie vereinbaren ein Mitarbeitergespräch mit Ihrem Vorgesetzten und sprechen das Thema direkt an.

Vielleicht wird Ihr Chef Sie über eine gewisse Zeit etwas genauer beobachten. Schließlich möchte er Sie als Mitarbeiter nicht verlieren.

Geben Sie Ihrem Chef keinen Grund zu zweifeln. Zeigen Sie weiterhin ganzen Einsatz und volle Motivation, dann wird sich seine Sorge schnell in Luft auflösen.

Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis: die Regeln

Hinsichtlich Aufbau und Inhalt sind beide Zeugnisformen, das Arbeitszeugnis und das Zwischenzeugnis, identisch. Wie beim Arbeitszeugnis unterscheidet man beim Zwischenzeugnis ebenfalls zwischen einer einfachen und einer qualifizierenden Variante.

Das einfache Zeugnis enthält Dauer und Art der Beschäftigung, beurteilt aber nicht Leistung oder Verhalten. Für die meisten Tätigkeiten ist es folglich wenig aussagekräftig.

Wir empfehlen deshalb immer, ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anzufordern.

Checkliste Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis zu beantragen, sollten Sie gut vorbereiten. Deshalb haben wir Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt:

  • Sie haben in der Regel Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn beispielsweise diese wichtigen Gründe vorliegen und Sie somit ein “berechtigtes Interesse” haben:
    • Sie bekommen einen neuen Chef,
    • wechseln die Abteilung,
    • sind längere Zeit nicht im Unternehmen,
    • bewerben sich bei einem anderen Arbeitgeber.
    • Weitere Gründe können im Tarifvertrag vereinbart sein.
  • Der richtige Zeitpunkt: Wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, dann schwingt immer der Verdacht eines geplanten Jobwechsels mit. Das kann das Verhältnis zum Vorgesetzten belasten. Gehen Sie daher mit Fingerspitzengefühl bei Ihrer Anfrage vor.
  • Die Art des Zeugnisses: Verlangen Sie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.
  • Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis: Die Bewertung im Arbeitszeugnis darf nicht ohne gute Begründung grundlegend vom Zwischenzeugnis abweichen. Die Formulierungen müssen allerdings nicht dieselben sein.

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Bildquelle: © Anete Lusina - Pexels.com