Mann liest Anschreiben

Das Beste zum Schluss: der perfekte letzte Satz des Anschreibens

Der Einstieg ist gelungen, Ihr Ansprechpartner hat auch den Rest Ihres Anschreibens gelesen – jetzt geht es um die Wurst. Denn der letzte Satz Ihrer Bewerbung ist ebenso wichtig, wie der erste. Gelingt es Ihnen, beim Leser den guten Eindruck zu festigen, den er bislang von Ihnen gewonnen hat, ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch so gut wie sicher.

Also Vorsicht: Nur weil Sie bislang mit Argumenten überzeugt haben, dürfen Sie jetzt nicht schludern. Bleiben Sie Ihrem Stil treu und wechseln Sie nicht plötzlich die Ebene. Ein unterwürfiges „Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mich vorstellen dürfte“ hat im Anschreiben Ihrer Bewerbung ebenso wenig zu suchen, wie ein drängelndes „ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar“. Bleiben Sie sachlich und selbstbewusst, ohne überheblich zu sein. Und machen Sie sich klar, dass der Entscheider einzig und allein daran interessiert ist, ob Sie der richtige Kandidat für die Stelle sind.

Überzeugen Sie durch Eignung, nicht durch Worte

Das bedeutet, dass Sie beispielsweise in einem Satz auf den Punkt bringen, was Sie bislang mit Argumenten und Beispielen dargelegt haben: Sie möchten diese Stelle unbedingt. Das kann man durchaus sinngemäß so schreiben. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie nicht zum Bittsteller werden oder gar verzweifelt klingen. Immerhin bringen Sie alles mit, was das Unternehmen von seinem neuen Mitarbeiter erwartet: Qualifikation, Erfahrung, Engagement und vor allem Interesse.

Betonen Sie das im letzten Satz noch mal. Beispielsweise so: „Wie beschrieben bringe ich die nötige Qualifikation für die Stelle als … mit, meine Erfahrung lasse ich gern in neue Aufgaben einfließen. Für weitere Fragen stehe ich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.“

Der Konjunktiv ist im letzten Satz hingegen Tabu: „Damit dürfte ich Ihr Interesse geweckt haben, daher würde ich mich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freuen.“ Ganz ehrlich: Würde das in Ihnen das Verlangen wecken, einen Kandidaten einzuladen? Versuchen Sie lieber, einen sogenannten Call to Action einzubauen, also die Aufforderung an Ihr Gegenüber, aktiv zu werden: „Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, freue ich mich über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch“ oder „In einem persönlichen Gespräch lege ich Ihnen gerne ausführlich meine Eignung dar und stehe für Fragen zur Verfügung“.

Selbstbewusst, aber nicht überheblich

Was Sie im letzten Satz des Anschreibens tunlichst vermeiden sollten: Das gesunde Selbstbewusstsein mit Überheblichkeit verwechseln: Aussagen wie „Ich bin sicher, ich kann alle Ihre Anforderungen erfüllen“ oder „Ich freue mich auf Ihre positive Rückmeldung“ schießen über das Ziel hinaus. Überlassen Sie dem Personaler die Wahl, ob Sie geeignet sind und legen Sie ihm nicht die Wort in den Mund – das findet niemand gut. „Ich freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch“ hingegen trifft den Nagel auf den Kopf.

Wenn der letzte Satz des Anschreibens steht, fehlt nur noch die Grußformel – und selbst dabei kann man noch Fehler machen. Mit dem Standard „Mit freundlichen Grüßen“, machen Sie sicher nichts falsch – aber Sie heben sich auch nicht von der Masse ab. Variieren Sie hier gerne ein wenig. Wenn Sie sich bei einem Unternehmen in einer anderen Stadt bewerben, ist „Mit besten Grüßen aus …“ oder „Mit freundlichen Grüßen nach …“ auch eine mögliche Spielart, um dem Schluss noch ein i-Tüpfelchen aufzusetzen.

Aber übertreiben Sie es nicht. „Viele“ oder „Liebe Grüße“ gehören nicht in eine Bewerbung und das altmodische „Hochachtungsvoll“ ersetzen Sie besser durch eine zeitgemäße Grußformel.

 

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