Teilnahmebedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen
Pro Empfehlung erhalten Sie eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 500,- Euro (brutto), wenn
der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m) mehr als zwölf Wochen bei Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG (Robert Half) beschäftigt ist, mehr als zwölf Wochen als Interim Manager bei einem Kundenunternehmen im Einsatz ist oder er mehr als sechs Monate in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen von Robert Half vermittelt wurde – es zählt jeweils die Betriebszugehörigkeit,
es sich bei dem von Ihnen empfohlenen Kandidat (w/m) nicht um einen potenziellen studentischen Mitarbeiter handelt,
es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Robert Half stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei Robert Half beworben haben und/ oder nicht in der Datenbank von Robert Half eingetragen sind,
Sie als Mitarbeiter von Robert Half zum Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Robert Half stehen oder Sie als registrierter Bewerber bzw. in eine Festanstellung oder ein Projekt vermittelter Kandidat zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie noch in der Datenbank von Robert Half eingetragen sind. (Als Mitarbeiter erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Sonderprämie mit Ihrem Gehalt, als registrierter Bewerber bzw. vermittelter Kandidat überweisen wir Ihnen die Prämie abzüglich pauschaler Versteuerung),
Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars,
die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen Robert Half vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren.
Teilnehmen können alle temporären Mitarbeiter von Robert Half und alle, die bei Robert Half entweder als registrierter oder als vermittelter Kandidat (in eine Festanstellung oder ein Projekt) in der Datenbank eingetragen sind. Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Robert Half stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber bei Robert Half registriert sind. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen Robert Half vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sie benötigen das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor Sie deren Daten an Robert Half weitergeben.
Robert Half möchte Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlung in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Robert Half behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Empfehlungsaktion auszuschließen und/ oder Ihnen die Prämie nicht auszuzahlen.
Unzumutbare Belästigung, d.h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-mailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen sowie Druckausübung
Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken
Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung
Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an Robert Half weitergibt und hierfür eine Prämie erhält.