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Diskriminierung am Arbeitsplatz ist sehr verletzend und leider keine Seltenheit. Egal, wie sie sich in Ihrem Fall äußert: Sie können und sollten dagegen vorgehen. Im ersten Schritt können eine schlagfertige Antwort oder ein klärendes Gespräch helfen. Doch auch rechtliche Schritte sind möglich, wenn diese Versuche erfolglos sind.
Was Diskriminierung am Arbeitsplatz bedeutet und was Sie dagegen tun können:
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist noch immer zu weit verbreitet
Diskriminierendes Verhalten bedeutet, dass Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt oder herabgewürdigt werden. Grund sind oft Vorurteile, Wertvorstellungen oder emotionale Assoziationen. Meist werden sie nicht reflektiert und zum Teil greifen sie unbewusst. Im Beruf kann sich Diskriminierung ganz unterschiedlich zeigen, zum Beispiel durch abwertende Sprüche, Ausgrenzung oder Ungleichbehandlung in Sachen Gehalt oder Beförderungen. Diese Probleme sind nicht nur belastend für die betroffenen Mitarbeitenden, sondern wirken sich sehr negativ auf das Betriebsklima aus. Sie können außerdem zur Folge haben, dass Top-Talente sich immer mehr zurückziehen oder sogar kündigen.
Leider kommt Diskriminierung trotz wachsender Aufmerksamkeit für das Thema immer noch häufig vor: In der globalen Studie “The Workforce View in Europe 2020” des IT-Dienstleisters ADP gaben 37 % der Befragten an, in ihrem aktuellen Unternehmen Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. In Europa ist der Wert mit 32 % nur wenig besser. Als häufigste Gründe für Diskriminierung nannten die Teilnehmenden weltweit Alter (12 %), Hintergrund (9 %) und Geschlecht (9 %) – beim letzten Grund sahen sich etwa doppelt so viele Frauen wie Männer betroffen.
Viele Mitarbeitende sind im Fall einer Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz ratlos, was sie dagegen tun können: 59 % der global für die Studie Befragten erklärten, keine Anlaufstelle bei derartigen Problemen zu kennen. Und selbst wenn Zuständige bekannt sind, haben Betroffene häufig Skrupel, sie zu kontaktieren. Nur 40 % würden diskriminierendes Verhalten bedenkenlos melden.
Formen der Diskriminierung im Beruf
Für Diskriminierung am Arbeitsplatz lassen sich viele Beispiele nennen und das Spektrum ist breit. Abfällige Kommentare, die vermeintlich lustig sind, können Betroffene sehr verletzen. Den Urheber*innen solcher Sprüche oder Witze ist das vielleicht noch nicht einmal bewusst. Gezielte Ausgrenzung bestimmter Personen bis hin zu Mobbing ist ein weiteres Beispiel.
Ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz kann sich auch darin äußern, dass verschiedene Personengruppen unterschiedlich viel verdienen, obwohl sie dieselben Tätigkeiten ausüben. Oder darin, dass manche Mitarbeitende bei Beförderungen nicht berücksichtigt werden, obwohl sie geeignet wären.
Folgende Situationen sind typische Beispiele für Diskriminierung im Beruf, jeweils auf ein bestimmtes Merkmal bezogen:
- Geschlecht: Einer Projektleiterin werden nach ihrer Hochzeit keine langfristigen und herausfordernden Projekte mehr übertragen, weil die Führungsebene vermutet, dass sie bald schwanger wird. Eine Diskriminierung von Frauen tritt häufig auch bei der Bezahlung auf, Stichwort: Gender Pay Gap. Die Ausgrenzung von Personen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität ist ebenfalls Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts.
- Alter: Das älteste Teammitglied wird von den jüngeren nie zum gemeinsamen Mittagessen mitgenommen und erfährt Neuigkeiten immer zuletzt. Diskriminierung wegen Alter am Arbeitsplatz liegt außerdem vor, wenn dieses Teammitglied von vornherein keine Aufgaben erhält, die mit neuer Technologie zu tun haben, weil die Vorgesetzten dabei mangelnde Kompetenz vermuten.
- Ethnische Herkunft: Rassismus am Arbeitsplatz kann sich äußern, indem die Hautfarbe von Mitarbeitenden in Bemerkungen thematisiert wird (auch wenn diese vom Gegenüber vielleicht neutral oder sogar positiv gemeint sind). Eine Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen der Sprache, zum Beispiel bei geringen Sprachkenntnissen, die für die Tätigkeit aber ausreichen, kann ebenfalls rassistisch motiviert sein.
- Sexuelle Orientierung: Am Arbeitsplatz herrscht ein Klima der Homophobie und Witze oder abfällige Sprüche sind an der Tagesordnung. Homosexuelle Mitarbeitende fühlen sich dadurch eingeschüchtert und ziehen sich immer mehr zurück.
- Religion oder Weltanschauung: Eine muslimische Kollegin mit Kopftuch soll nur bestimmte Kund*innen betreuen, weil das Unternehmen bei einigen Ablehnung gegenüber der Mitarbeiterin befürchtet.
- Behinderung: Es besteht zum Beispiel eine Diskriminierung Schwerbehinderter am Arbeitsplatz, wenn sie eine bessere Position nicht erhalten, weil die Führung die zusätzliche Verantwortung für zu belastend hält.
Rechtliche Aspekte der Ungleichbehandlung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, ist die wichtigste Grundlage für die Rechtsprechung zu diesem Thema. Es soll Diskriminierung verhindern und beseitigen und sorgt dafür, dass betroffene Personen Rechtsansprüche durchsetzen können. Der Arbeitgeber wird durch das Gesetz verpflichtet, Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Alter, Religion oder Weltanschauung zu vermeiden. Zudem muss er sicherstellen, dass die Mitarbeitenden nicht gegen das AGG verstoßen. Wenn er einen Fall von Diskriminierung erkennt, muss er Abhilfe schaffen.
Ist Diskriminierung am Arbeitsplatz also strafbar? Auf jeden Fall drohen Konsequenzen, wenn sie erkannt wird. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet werden. Wenn Mitarbeitende für die Diskriminierung verantwortlich sind, müssen sie im äußersten Fall mit einer Kündigung rechnen, falls sie ihr Verhalten nicht ändern.
Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Kolleg*innen: Was tun?
Wenn Sie sich von anderen Mitarbeitenden diskriminiert fühlen, kann das sehr belastend sein. Sie sollten solches Verhalten nicht hinnehmen, sondern aktiv dagegen vorgehen. Bei kleineren, einmaligen Vorfällen können Sie das Thema direkt ansprechen und die Person auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Möglicherweise hat sie unreflektiert gehandelt und bekommt so Gelegenheit, ihr Handeln zu überdenken. Je nach Situation können Sie eine schlagfertige, humorvolle Antwort geben, die die Diskriminierung entlarvt.
Anders sieht es aus, wenn sie dauerhaft diskriminierendes Verhalten erleben und es als Absicht wahrnehmen. Dann sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen und die Vorfälle mit Datum notieren. Überlegen Sie, ob es Zeugen gibt, die Sie im Gespräch mit Vorgesetzten oder im schlimmsten Fall in einem Gerichtsverfahren unterstützen können. Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, zum Beispiel ein anderes Teammitglied, jemanden aus der Personalabteilung oder an die Teamleitung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Diskriminierung ein Ende zu bereiten. Tut er das nicht, können Sie ohne Gehaltseinbußen die Arbeit verweigern. Allerdings sollten Sie dafür die Diskriminierung deutlich nachweisen können, sonst riskieren Sie möglicherweise eine Kündigung. Auch eine Klage gegen den Arbeitgeber ist möglich. In beiden Fällen sollten Sie sich aber vorab anwaltlich beraten lassen, um negative Folgen für Sie selbst zu vermeiden.
Wie Sie bei Diskriminierung durch Vorgesetzte vorgehen können
Doch was, wenn das diskriminierende Verhalten direkt von Ihren Vorgesetzten ausgeht? Diese Situation ist oft sehr kompliziert. Denn vielen fällt es besonders schwer, Führungskräfte auf das Thema anzusprechen. Trotzdem sollten Sie zuerst das Gespräch mit der Person suchen und Ihre Perspektive darstellen. Falls das keinen Erfolg hat, können Sie sich an höhere Vorgesetzte, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden.
Es stellt sich aber die Frage, ob Sie dauerhaft in einem Unternehmen bleiben wollen, in dem Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte normal ist. Wahrscheinlich herrscht keine gute Unternehmenskultur und Sie werden dort nicht glücklich. Es kann sinnvoll sein, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen. In Ihrem Abschlussgespräch können Sie deutlich die Diskriminierung als Hauptgrund für Ihre Kündigung angeben. So zeigen Sie dem Unternehmen, dass es dadurch Top-Mitarbeiter verliert und dringend etwas ändern sollte.
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Bildquelle: © Karolina Grabowska / pexels.com
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